Der Kauf eines Mercedes-Benz ist nicht nur eine Investition, sondern auch ein lang gehegter Traum vieler Autofahrer. Die Marke steht für Luxus, Qualität und Zuverlässigkeit und dies spiegelt sich auch in den Garantieleistungen wider, die das Unternehmen seinen Kunden bietet. Eine Garantie gibt Ihnen als Käufer nicht nur Sicherheit und Sorgenfreiheit, sondern auch das Vertrauen in die Marke und deren Produkte. In diesem Artikel werfen wir einen genaueren Blick auf die verschiedenen Garantieleistungen von Mercedes-Benz und erklären, warum sie unverzichtbar sind für jeden, der sich seinen Traum vom eigenen Mercedes erfüllt.
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Mercedes-Benz Garantie: Umfang und Gültigkeit
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Die Mercedes-Benz Garantie ist ein umfassendes Angebot schriftlicher Leistungszusagen, die bei jedem Kauf eines neuen oder gebrauchten Fahrzeugs aus dem Hause Mercedes-Benz automatisch gewährt werden. Sie sichern Ihnen als Kunde zu, dass Ihr Fahrzeug frei von Material- oder Herstellungsfehlern ist und im Falle von auftretenden Mängeln entsprechende Maßnahmen eingeleitet werden, um diese zu beheben. Die Garantieleistungen gelten dabei in der Regel für einen bestimmten Zeitraum oder Kilometerstand, je nach Art der Garantie.
Bei Mercedes-Benz gibt es drei Arten von Garantien: die Neuwagengarantie, die Gebrauchtwagengarantie und die Teilegarantie. Jede dieser Garantien hat ihre eigenen Vorteile und Bedingungen, die wir im Folgenden genauer betrachten werden.
Garantiearten bei Mercedes-Benz: Neuwagen, Gebrauchtwagen, Teile
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Die Mercedes-Benz Neuwagengarantie
Die Neuwagengarantie ist die Standardgarantie, die jedes neue Fahrzeug von Mercedes-Benz automatisch erhält. Sie gilt für einen Zeitraum von zwei Jahren und unbegrenzte Kilometerleistung ab dem Tag der Erstzulassung. Diese Garantie umfasst alle Material- und Herstellungsfehler, die im Rahmen der normalen Nutzung des Fahrzeugs auftreten können. Sollte also innerhalb der Garantiezeit etwas am Fahrzeug kaputtgehen oder nicht wie erwartet funktionieren, werden Reparaturen und Ersatzteile von Mercedes-Benz kostenlos bereitgestellt. Eine Garantieleistung kann in Anspruch genommen werden, indem man sich an den autorisierten Mercedes-Benz Service-Partner in seiner Nähe wendet. Dieser verfügt über das notwendige Fachwissen und Originalteile, um das Problem schnell und professionell zu beheben.
Die Neuwagengarantie gilt auch für alle Sonderausstattungen, die direkt beim Kauf des Fahrzeugs bestellt wurden. Diese werden ebenfalls von Mercedes-Benz übernommen, sollten sie innerhalb der Garantiezeit defekt oder beschädigt sein. Es sei jedoch darauf hingewiesen, dass die Neuwagengarantie nicht für Verschleißteile wie Reifen, Bremsbeläge oder Scheibenwischer gilt. Für diese Teile gibt es spezielle Garantien, die wir im nächsten Abschnitt genauer betrachten werden.
Die Mercedes-Benz Gebrauchtwagengarantie
Auch beim Kauf eines gebrauchten Mercedes-Benz Fahrzeugs können Sie sich auf die Marke und ihre Garantieleistungen verlassen. Mit der Gebrauchtwagengarantie werden alle Mängel abgedeckt, die innerhalb von 12 Monaten nach dem Kauf des gebrauchten Fahrzeugs auftreten. Die Kilometerleistung ist dabei begrenzt auf 20.000 Kilometer oder den Kilometerstand bei Kauf. Diese Garantie gilt für alle Mercedes-Benz Fahrzeuge, die jünger als acht Jahre sind und eine Gesamtfahrleistung von maximal 140.000 Kilometern haben. Auch hier werden Reparaturen und Ersatzteile, die durch Material- oder Herstellungsfehler verursacht wurden, kostenlos übernommen.
Die Gebrauchtwagengarantie ist vor allem für Käufer interessant, die sich ein gebrauchtes Fahrzeug von Mercedes-Benz zulegen möchten, aber trotzdem nicht auf die Sicherheit und Qualität einer Garantie verzichten wollen. Sie bietet eine zusätzliche Absicherung und schützt vor unvorhergesehenen Kosten, sollten innerhalb des ersten Jahres Probleme auftreten.
Die Mercedes-Benz Teilegarantie
Nicht nur für komplette Fahrzeuge gibt es Garantien bei Mercedes-Benz, auch einzelne Teile können von der Marke abgesichert werden. Die Teilegarantie umfasst alle Originalteile, die im Rahmen einer Reparatur oder Wartung in einem autorisierten Mercedes-Benz Service-Partner eingebaut werden. Sie gilt für einen Zeitraum von zwei Jahren und hat keine Kilometerbegrenzung. Das bedeutet, dass die Teilegarantie auch dann noch greift, wenn Sie das Fahrzeug bereits mehr als 20.000 Kilometer gefahren sind.
Die Teilegarantie ist eine gute Ergänzung zur Neuwagengarantie, da sie auch für Verschleißteile wie Bremsbeläge oder Reifen gilt. Sollten diese innerhalb der Garantiezeit ausgetauscht werden müssen, übernimmt Mercedes-Benz die Kosten für die Originalersatzteile sowie die Arbeitsstunden in einer autorisierten Werkstatt. Dies bietet Ihnen als Kunde nicht nur finanzielle Sicherheit, sondern auch die Gewissheit, dass Ihr Fahrzeug immer mit den bestmöglichen Teilen repariert wird.
Vorteile der Mercedes-Benz Garantie: Sicherheit und Sorgenfreiheit
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Eine Garantie gibt Ihnen als Kunde nicht nur finanzielle Sicherheit, sondern auch das Gefühl von Sorgenfreiheit. Sie können sich darauf verlassen, dass im Falle von auftretenden Mängeln oder Defekten schnell und professionell gehandelt wird. Dies spart nicht nur Zeit, sondern auch mögliche hohe Reparaturkosten. Durch die Verwendung von Originalteilen und geschultem Fachpersonal wird zudem die Qualität Ihres Fahrzeugs gewährleistet und somit auch sein Wert erhalten.
Auch für den Wiederverkaufswert Ihres Mercedes-Benz ist eine Garantie von Vorteil. Potenzielle Käufer sehen darin eine zusätzliche Sicherheit und sind eher bereit, einen höheren Preis zu zahlen für ein Fahrzeug, das noch lange vom Hersteller abgesichert ist.
Verlängerung der Mercedes-Benz Garantie: Optionen und Kosten
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Auch nach Ablauf der Standardgarantie müssen Sie nicht auf den Schutz von Mercedes-Benz verzichten. Sie haben die Möglichkeit, je nach Bedarf und Wunsch, Ihre Garantie zu verlängern. Dabei gibt es verschiedene Optionen und Kosten, die wir im Folgenden genauer betrachten werden.
Verlängerung der Neuwagengarantie
Die Neuwagengarantie kann um weitere zwei Jahre oder bis zu einer Gesamtfahrleistung von 120.000 Kilometern verlängert werden. Die Kosten dafür richten sich nach dem jeweiligen Fahrzeugmodell und können bei Ihrem autorisierten Mercedes-Benz Händler erfragt werden. Eine Verlängerung der Neuwagengarantie ist vor Ablauf der Standardgarantie möglich und bietet somit eine nahtlose Absicherung für Ihr Fahrzeug.
Anschlussgarantie für Gebrauchtwagen
Für gebrauchte Fahrzeuge gibt es die Möglichkeit, eine Anschlussgarantie abzuschließen. Diese gilt für ein weiteres Jahr oder bis zu einer Gesamtfahrleistung von 150.000 Kilometern und umfasst alle Bauteile, die bereits von der Gebrauchtwagengarantie abgedeckt werden. Der Vorteil einer Anschlussgarantie ist, dass auch ältere Fahrzeuge noch abgesichert werden können und somit für den Käufer attraktiver werden.
Service-Paket Plus
Das Service-Paket Plus ist ein umfassendes Angebot von Mercedes-Benz, das neben der Verlängerung der Neuwagen- oder Anschlussgarantie auch kostenlose Wartungsarbeiten beinhaltet. Hierzu gehören unter anderem Ölwechsel, Inspektionen und Verschleißreparaturen. Das Paket kann für bis zu sechs Jahre abgeschlossen werden und bietet somit eine langfristige Absicherung für Ihr Fahrzeug.
Garantieansprüche bei Mercedes-Benz: Einreichung und Bearbeitung
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Um einen Garantieanspruch bei Mercedes-Benz geltend zu machen, müssen Sie sich an einen autorisierten Mercedes-Benz Service-Partner wenden. Dieser wird den Schaden begutachten und in Zusammenarbeit mit Mercedes-Benz die notwendigen Reparaturmaßnahmen einleiten. Dabei ist es wichtig, dass Sie alle Wartungs- und Inspektionsarbeiten laut Herstellervorgaben durchgeführt haben lassen, um den Garantieanspruch nicht zu gefährden.
Die Bearbeitung eines Garantieanspruchs kann je nach Art und Umfang des Schadens variieren. In der Regel jedoch dauert es nicht länger als einige Werktage, bis das Fahrzeug wieder voll funktionsfähig ist. Sollte eine längere Reparaturzeit nötig sein, stellt Mercedes-Benz Ihnen auf Wunsch ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung.
Häufige Fragen zur Mercedes-Benz Garantie: Antworten und Tipps
Muss ich die Garantieleistungen bei Mercedes-Benz regelmäßig überprüfen lassen?
Nein, bei einer Neuwagengarantie ist dies nicht erforderlich, da sie automatisch gilt für zwei Jahre oder unbegrenzte Kilometerleistung. Bei einer Gebrauchtwagengarantie sollten jedoch regelmäßige Inspektionen durchgeführt werden, um den Garantieanspruch aufrechtzuerhalten.
Gilt die Garantie auch im Ausland?
Ja, die Mercedes-Benz Garantie gilt auch im Ausland. Sie können sich bei auftretenden Problemen an einen autorisierten Mercedes-Benz Service-Partner in dem jeweiligen Land wenden.
Kann ich die Garantie auf ein anderes Fahrzeug übertragen?
Nein, die Garantie ist nicht übertragbar auf andere Fahrzeuge oder Käufer.
Gibt es Ausnahmen von der Garantieleistung?
Ja, Verschleißteile wie Reifen, Bremsbeläge und Scheibenwischer sind von der Garantie ausgeschlossen. Ebenso Schäden durch unsachgemäße Handhabung oder Unfallfolgen.
Was muss ich beachten, um meinen Garantieanspruch nicht zu verlieren?
Es ist wichtig, alle Inspektions- und Wartungsarbeiten laut Herstellervorgaben durchführen zu lassen und regelmäßig den Zustand des Fahrzeugs zu überprüfen. Bei auftretenden Problemen sollten Sie schnellstmöglich einen autorisierten Mercedes-Benz Service-Partner aufsuchen.
Conclusion
Die Mercedes-Benz Garantie bietet Ihnen als Kunde umfassende Sicherheit und Sorgenfreiheit. Sie schützt Ihre Investition langfristig und gewährleistet die Qualität und Zuverlässigkeit der Marke. Mit verschiedenen Optionen zur Verlängerung und Erweiterung der Garantie haben Sie zudem die Möglichkeit, Ihren individuellen Bedürfnissen gerecht zu werden. Auch im Falle von auftretenden Mängeln oder Defekten können Sie sich auf die professionelle und schnelle Abwicklung durch autorisierte Mercedes-Benz Service-Partner verlassen. Die Garantie ist somit unverzichtbar für jeden, der sich seinen Traum vom eigenen Mercedes erfüllt.